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Praxisanmeldung in 6 Schritten

So wird Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis zugelassen

Bei der Gründung einer Arztpraxis oder Zahnarztpraxis sind einige administrative und behördliche Aufgaben zu erledigen. Planen Sie genügend Zeit vor der Eröffnung Ihrer Praxis ein, um alle notwendigen Voraussetzungen für Ihre Niederlassung zu erfüllen.

Wir haben die sechs wichtigsten Schritte zur Praxisanmeldung hier zusammengefasst:

1. Ärztekammer

Die zuständige Ärztekammer muss in einem Brief über die Praxisgründung informiert werden. Folgende Daten/Unterlagen sind zu nennen bzw. müssen beigefügt werden:

  • Adresse der Praxis
  • geplanter Tag der Praxiseröffnung
  • Gebietsbezeichnung der eigenen ärztlichen Tätigkeit
  • geplante Sprechstundenzeiten
  • Approbationsurkunde
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Zulassung als Vertragsarzt

2. Gesundheitsamt

Die Praxisgründung muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Setzen Sie dazu ein formloses Schreiben auf, in dem Sie auf den Brief an die Ärztekammer verweisen und fügen Sie diesen als Kopie bei.


3. Versorgungswerk

Informieren Sie das Versorgungswerk in einer formlosen Mitteilung über Ihre Praxisgründung und legen Sie auch hier eine Kopie Ihres Briefes an die Ärztekammer bei.


4. Arztregister

Für die Zulassung als Vertragsarzt ist die Eintragung ins Arztregister nötig. Dafür braucht man:

  • Approbationsurkunde
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über die ärztliche Tätigkeit

5. Zulassungsantrag

Für den Antrag auf Zulassung ist der Eintrag im Arztregister Voraussetzung. Folgende Unterlagen sind für den Antrag auf Zulassung einzureichen:

  • formloses Schreiben mit dem Ort des Vertragsarztsitzes und der Arztbezeichnung
  • Auszug aus dem Arztregister
  • Bescheinigung über die ärztliche Tätigkeit
  • Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung über die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse
  • Erklärung, ob innerhalb der letzten fünf Jahre eine Rauschgift- oder Trunksucht bestand oder besteht

6. Weitere Benachrichtigungen erfolgen an...

  • das Finanzamt, zur Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit
  • die gesetzliche Krankenkasse, um Personal anzumelden
  • die Berufsgenossenschaft, um Helferinnen und Helfer anzumelden
  • den TÜV, zur Abnahme eines Röntgengerätes

Unterstützung bei Praxisgründung + Praxisübernahme

Für Ärzte und Zahnärzte, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen oder neue Standorte hinzugewinnen wollen, bieten wir eine umfassende Begleitung bei Praxisgründung und Praxisübernahme an.

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