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MVZ gründen – mit Erfolg

Beratung und Begleitung von Praxisexpansionen

Die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als alternative Praxisstruktur erfährt seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) anhaltend wachsende Beliebtheit. Als Zusammenschluss von Humanmedizinern, Zahnmedizinern oder auch als Ein-Personen-MVZ stellen Medizinische Versorgungszentren eine eigene Organisationsform in der ambulanten Versorgung dar, die bei solider Planung einige Vorteile für Ärzte und Zahnärzte mit sich bringen kann.

Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist, wenn Sie ein MVZ gründen wollen, welche Chancen und Risiken sich ergeben und wie wir Sie mit unserer Beratung unterstützen können.

Wer darf ein MVZ gründen?

  • zugelassene Kassenärzte und Vertragszahnärzte
  • zugelassene Kliniken
  • Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen nach § 126 Abs. 3 SGB V
  • gemeinnützige Träger, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
  • Kommunen (insb. Landkreise, Städte und Gemeinden)

Ein MVZ kann von einem oder mehreren zugelassenen Vertragsärzten bzw. -zahnärzten gegründet werden. Der Vertragsarzt/-zahnarzt muss nicht zwangsläufig selbst im MVZ tätig sein, kann es aber. In diesem Fall wird seine Zulassung durch die Zulassung des MVZ überlagert.

Für ein Z-MVZ ist nur ein zahnärztlicher Leiter bzw. eine zahnärztliche Leiterin erforderlich, während ein fachübergreifendes MVZ sowohl einen ärztlichen als auch einen zahnärztlichen Leiter benötigt. Beide müssen entweder für mindestens 20 Stunden pro Woche in Anstellung oder als zugelassener Vertrags(zahn)arzt bzw. zugelassene Vertrags(zahn)ärztin mit Teil- oder Vollzulassung tätig sein.

Zulässige MVZ-Rechtsformen

Gemäß § 95 Absatz 6 des Sozialgesetzbuchs V sind für die Gründung eines MVZ bestimmte Rechtsformen erlaubt, darunter die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sowie die eingetragene Genossenschaft (eG). Wenn das MVZ als GmbH gegründet wird, ist es erforderlich, dass die Gesellschafter des MVZ als Bürgen eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung abgeben.

Welche Vorteile bietet eine MVZ-Gründung?

Wer mit seiner Praxis wachsen möchte, wird mittel- bis langfristig über die Gründung eines ärztlichen oder zahnärztlichen MVZ nachdenken, da die Anzahl der Zulassungen je Praxis und Inhaberin bzw. Inhaber auf drei volle Angestelltenzulassungen beschränkt ist. Die Gründung eines MVZ hat dabei entscheidende Vorteile gegenüber der Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG).

Unterschiede von BAG und MVZ

Das 2015 erlassene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hob einen wesentlichen Unterschied zwischen einer BAG und einem MVZ auf: Die interdisziplinäre Versorgung durch fachübergreifende Zusammenschlüsse war bis zu diesem Zeitpunkt den Gemeinschaftspraxen vorbehalten. Seither dürfen Medizinerinnen und Mediziner gleicher Fachrichtung auch ein MVZ als ärztliche oder zahnärztliche Kooperationsform gründen.

Unterscheidungsmerkmale zwischen BAG und MVZ finden sich jedoch in der Rechtsform, der Zulassung und den Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten. Je nach Berufsordnung der einzelnen Bundesländer ist die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft oftmals nur als juristische Person des Privatrechts möglich.

Ärzte und Zahnärzte, die ein MVZ gründen wollen, haben verschiedene Optionen bei der Rechtsform des Unternehmens. (Zahn-)Medizinische Versorgungszentren können demnach als Personengesellschaft (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), eingetragene Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in einer öffentlichen Rechtsform gegründet werden.

Während in Berufsausübungsgemeinschaften jeder Arzt oder Zahnarzt eine eigene Zulassung erhält, wird das MVZ als Ganzes zugelassen. Die MVZ-Gründung setzt voraus, dass der ärztliche Leiter bzw. die ärztliche Leiterin selbst als Vertragsarzt, Vertragsärztin oder angestellt im MVZ tätig ist. Darüber hinaus bietet ein MVZ im Gegensatz zur BAG die Möglichkeit, eine unbegrenzte Anzahl von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten zu beschäftigen.


Ein MVZ gründen: Die Potenziale im Überblick

  • Anstellung uneingeschränkt vieler Ärzte bzw. Zahnärzte möglich
  • flexiblere Arbeitszeitmodelle für (zahn-)ärztliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • keine zahlenmäßige Beschränkung bei Filialbildungen
  • Beständigkeit in der werblichen Außenwirkung auch bei ausscheidenden Ärztinnen und Ärzten
  • Kosteneinsparungen durch Synergie-Effekte
  • geregelte Nachfolge durch kontinuierliche Nachbesetzung einer (Zahn-)Arztstelle
  • weniger Verwaltungsaufwand für den einzelnen Arzt bzw. Zahnarzt

Sie wollen ein MVZ gründen?

Vor der MVZ-Gründung: Machbarkeit prüfen

Die MVZ-Gründung ist eine komplexe Angelegenheit, die gut geplant und kompetent begleitet werden will.

Bevor Sie ein MVZ gründen, ist zu klären: Was wollen Sie mit der Gründung erreichen? Welche Ziele streben Sie für Ihr Unternehmen und welche für sich ganz persönlich an? Sind Ihre aktuellen Praxispotenziale bereits ausgeschöpft?

Ein MVZ birgt Wachstumschancen, aber auch Risiken

Der Bedarf steigt in Bezug auf:

  • solide Finanzierung
  • belastbare Managementstrukturen
  • strukturierte Arbeitsabläufe
  • verlässliches Risikomanagement
  • geprüfte Rechtssicherheit
  • u.v.m.

Mit unserer Machbarkeitsstudie sicher ans Ziel

Mit dem Instrument der Machbarkeitsstudie analysieren unsere Spezialistinnen und Spezialisten die Potenziale und Risiken Ihres MVZ-Gründungsvorhabens. Wir kalkulieren die wirtschaftlichen Auswirkungen und erarbeiten optimale Lösungswege für Ihre Zielerreichung.

Unser Team ermittelt und entwickelt auf Basis einer umfassenden Analyse das passgenaue Gründungskonzept, den exakten Investitions- und Finanzierungsbedarf sowie die nötigen Maßnahmen zur strategischen Markteinführung.

Planbarkeit und Sicherheit für Ihre MVZ-Gründung

Für eine erfolgversprechende Praxisexpansion prüfen wir Standortfaktoren, die Qualität des potenziellen Patientenstamms, bewerten finanzielle Risiken und entwickeln einen exakt auf die wirtschaftlichen Umstände angepassten Finanzplan.

Wir erarbeiten einen detaillierten Zeit- und Maßnahmenplan für Ihre MVZ-Gründung, in dem auch anfallende Kosten und Mindestumsatzziele festgehalten werden, um die Zielerreichung nachhaltig messbar zu machen.

In Absprache mit Ihrem Steuerbüro berücksichtigen wir zudem bereits in der Planung die – durch die neue Rechtsform anfallenden – Steuerzahlungen. So erhalten Sie eine umfassende Prognose auf die Liquidität.

Eine solide Machbarkeitsstudie verschafft Ärzten und Zahnärzten, die ein MVZ gründen wollen, eine sichere Grundlage für alle wichtigen Entscheidungen – und damit die optimale Basis für eine erfolgreiche und unternehmerisch stabile Zukunft.

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