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Businessplan für Arztpraxis, Zahnarztpraxis und MVZ

Existenzgründung auf solidem Fundament

Als Gründerin oder Gründer benötigen Sie einen Businessplan – eine so genannte Vorhabensbeschreibung. Damit bauen Sie Ihr Praxismodell erstmals virtuell auf und stellen die Auswirkungen Ihres Vorhabens dar.

Der Businessplan für die Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Ihr MVZ dient dazu, Chancen und Risiken Ihres Gründungsvorhabens offenzulegen. Eine qualifizierte Gesamtbewertung der Realisierungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten ist dabei entscheidend.

Was beinhaltet ein Businessplan?

  • Dienstleistungsidee und Leistungsspektrum
  • persönlichen Voraussetzungen und Qualifikationen
  • Marktpotenzial und Wettbewerbsanalyse
  • Vertriebskonzepte und geplanten Kommunikationsmaßnahmen
  • Unternehmensform und Organisationsstruktur
  • Innovationsfähigkeit und Wissensmanagement
  • Chancen und Risiken als SWOT-Analyse
  • Finanz- und Liquiditätsplanung

Der Businessplan als Praxisfahrplan

Über die Praxisgründung hinaus werden Businesspläne genutzt, um den wirtschaftlichen Status quo einer Niederlassung zu überprüfen, eine Bewertung der Organisationsstruktur vorzunehmen oder Unternehmen neu zu positionieren.
Ob für Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder MVZ: Der Businessplan leitet Sie bei Ihrer Strategieentwicklung und Entscheidungsfindung. Er wird zum Praxisfahrplan.

Businessplan als Kommunikationsinstrument

Ob praxisintern oder -extern: Der Businessplan wird in Arzt- und Zahnarztpraxis zum Kommunikationsinstrument ersten Ranges.

In der internen Kommunikation kann ein solider und innovativer Geschäftsplan dazu beitragen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, Nachwuchs erfolgreich zu rekrutieren und mögliche Partnerinnen und Partner zu überzeugen.

Die Hauptbedeutung gewinnt er jedoch gegenüber Praxisexternen:
Hier liegt der Schwerpunkt auf Verhandlungen zum Akquirieren von Fremdkapital.

Ohne einen Businessplan oder vergleichbare Unterlagen sind Kreditverhandlungen oft zum Scheitern verurteilt. Insbesondere die Veränderungen im Kreditvergabeprozess der Banken – als Stichworte seien Basel II und die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) genannt – geben einem Businessplan geradezu eine existenzielle Bedeutung. Denn im Bankgespräch ist die Transparenz der Geschäftsprozesse und deren Auswirkungen auf Rentabilität, Liquidität und Kapitaldienstfähigkeit entscheidend.

Businessplan als Steuerungsinstrument

Ein Businessplan ist eine gute Basis zur Kontrolle Ihrer Planwerte.

Es empfiehlt sich, innerhalb fest definierter Zeitintervalle die Soll-Vorgaben mit den Ist-Ergebnissen abzugleichen, um sowohl positive als auch negative Abweichungen in der Praxisentwicklung festzustellen. Werden die festgelegten Zielwerte nicht erreicht, können rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
So besteht nicht nur die Chance, Fehler frühzeitig zu erkennen, zu korrigieren und zu vermeiden: Es werden auch wertvolle Erkenntnisse für die künftige Planung gewonnen.

Nicht nur Sie selbst, auch Fremdkapitalgeber oder die Hausbank haben mit dem Businessplan ein Kontrollinstrument zur Hand, das es ihnen ermöglicht, den Einsatz und die Verwendung der von ihnen zur Verfügung gestellten Gelder zu überwachen. Dabei kann der Kapitalgeber sowohl quantitative Kontrollen - beispielsweise Plan-Umsatz versus Ist-Umsatz - als auch qualitative Kontrollen, zum Beispiel die Entwicklungen im Marketingbereich, durchführen.

Ihr Businessplan für Arztpraxis, Zahnarztpraxis + MVZ

Kock + Voeste entwickelt und bewertet Ihren Gründungsplan mit allen relevanten Erfolgsfaktoren wie Standort, Konkurrenzsituation, Patientenpotenzial und Kundenumfeld. Mit einer exakten Finanzplanung stellen wir Ihre Niederlassung auf solides Fundament und kalkulieren die anzustrebende Ertragshöhe, um Ihre Existenz langfristig zu sichern.

Rund um die Themen Gründung, Abgabe und Übernahme bieten wir Seminare, interne Schulungen und Workshops für Arzt- und Zahnarztpraxen an. Dabei erfüllen wir selbstverständlich die Mindestanforderungen für an eine Gründungsberatung des Bundeswirtschaftsministeriums und der Förderpraxis.

Anforderungen an eine Gründungsberatung

  1. Prüfung der Eignung des Objekts und der Praxisgründerin/des Praxisgründers
  2. Untersuchung von Markt- und Wettbewerbssituation
  3. Beurteilung der Praxiskonzeption
  4. Analyse des Investitionsvorhabens und der Finanzierung
  5. Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens
  6. Definition der Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts