Wissen Sie, was in Ihrer Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke steckt?

Potenziale (er)kennen, unternehmerische Sicherheit gewinnen - erschienen bei Arzt & Wirtschaft, 30.10.2018

30.11.2018 Fachartikel

Als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker arbeiten Sie in einer nachhaltigen Wachstumsbranche. Die Gesundheitswirtschaft wuchs in den vergangenen Jahren jährlich um 3,8 % und damit deutlich stärker als das Bruttoinlandsprodukt (BMWi Gesundheitswirtschaft Zahlen und Fakten 2017). Die damit einhergehenden politischen, gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen bekommen Niedergelassene besonders zu spüren. Konnte früher das Praxisschild einfach aufgehängt werden, denn der Rest fand sich quasi von selbst, müssen sich Niedergelassene heute neben der eigentlichen Aufgabe, dem „(Zahn-) Arzten“, mit einer Vielzahl an unternehmerischen Fragen auseinandersetzen oder dies durch externe, entsprechend kompetente Berater darstellen.
Wer glaubt, das sei nicht nötig, findet sich immer öfter in einem unfreiwillig engen Kontakt mit seiner Bank wieder. Denn reagiert der Praxis- oder Apothekeninhaber zu spät oder unangemessen auf Marktveränderungen, gibt es zunächst ein Problem, das die Praxis oder Apotheke früher oder später in eine Liquiditätsenge und wirtschaftliche Krise steuert. Keine empfehlenswerte Basis, um sich der Patientenbehandlung zu widmen.

Ein schnelles und sehr wirksames Instrument, um als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker unternehmerische Transparenz und eine solide Basis für strategische Entscheidungen zu erhalten, bietet eine sogenannte Potenzialanalyse. Wie eine Art Blutbild weist sie unternehmerische Stärken und Schwächen aus, zeigt Chancen, Risiken und ungenutzten Potenziale der Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke.

Was bedeutet eine Potenzialanalyse im Einzelnen?
Grundsätzlich umfasst die sogenannte Potenzialanalyse eine „strukturierte Untersuchung des Vorhandenseins bestimmter Eigenschaften oder Voraussetzungen“. Potenzialanalysen werden in unterschiedlichen Einsatzgebieten, mit verschiedenen Methoden durchgeführt und liefern im Ergebnis strukturierte Informationen. Dabei können u. a. Fragen nach der Fähigkeit von Menschen, Mitteln oder Organisationen beantwortet werden.

Gegenstand der Betrachtung kann

  • eine Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke beispielsweise in Bezug auf Marktstellung oder Produktivität,
  • ein Markt in Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder
  • das Potenzial einer Praxis, Zahnarztpraxis oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sein.

Im Rahmen der Potenzialanalyse einer Praxis, Zahnarztpraxis oder eines MVZ müssen aufgrund der Komplexität des ambulanten Gesundheitswesens sehr viele Faktoren untersucht und mit einbezogen werden. Fachgruppenzugehörigkeit, Standort, Leistungskatalog, Patientenstamm und vieles mehr müssen differenziert betrachtet werden, damit die Analyse zielführende und belastbare Ergebnisse zutage bringt. Doch der Aufwand einer soliden Potenzialanalyse lohnt sich für den Inhaber.

Insbesondere die Höhe des noch ungenutzten Potenzials sorgt in der Regel für Überraschungen: In Zahnarztpraxen beispielsweise wird allein durch falsche oder ungenügende Abrechnung häufig ein brachliegendes Potenzial von bis zu 60.000 € ermittelt. Und nicht nur das: Eine Potenzialanalyse weist ebenso wie Stärken der Praxis und ungenutzte Potenziale auch Schwachpunkte und gegebenenfalls Risiken aus und sorgt so für mehr Planbarkeit.

Eine Potenzialanalyse lohnt immer, vor allem aber, wenn einer oder gar mehrere der nachfolgenden Punkte zutreffen.

Checkliste: Dann lohnt sich eine Potenzialanalyse

  • Es stehen Veränderungen an, beispielsweise Investitionen oder Personalerweiterungen.
  • Sie möchten realistische Vorgaben für ein mögliches Wachstum.
  • Die Liquiditätsrate Ihrer Praxis liegt unter 35 %.
  • Der reale Wert Ihrer Praxis muss ermittelt werden, beispielsweise für die Planung der Altersabsicherung.
  • Sie benötigen eine expertengetragene Bestätigung des unternehmerischen Kurses bspw. gegenüber Partnern und Kreditgebern.
  • Sie streben Unabhängigkeit an.
  • Die Bank fragt nach Transparenz oder Sicherheiten.
  • Als Inhaber können Sie Ihre Leistungen nicht beziffern.
  • Für Zahnarztpraxen speziell, wenn der Honorarumsatz unter 300 T€, das Honorar je Fall unter 140 € oder der Privatanteil an den Gesamteinnahmen in der BWA/EÜ unter 50 % liegt.

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