Ärztliche Werbung im Wandel
Was darf ein Arzt wirklich? - erschienen in PRAXiS, Deutsches Ärzteblatt
Noch heute ist der Irrglaube weit verbreitet, dass Heilberuflern wie Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern Werbung und moderne Marketingmaßnahmen verboten sind. Aber die Anforderungen des modernen Marktes machen vor niemandem Halt, und so forderten auch Mediziner verstärkt ihr gutes Recht ein. Die im Artikel 12 des Grundgesetzes festgeschriebene „Berufsfreiheit“ zieht heute die werbliche Außendarstellung zwingend nach sich. Demzufolge sind Verbote aus dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) in den vergangenen Jahren immer weiter liberalisiert worden. Dennoch ist längst nicht alles erlaubt, was vielleicht gefällt.
Mehr dazu... in der aktuellen Ausgabe https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=149251 "Deutsche Ärzteblatt - Ärztliche Werbung", Ausgabe 04/2013, November 2013